Immobilien- und Grundstücksrecht zergliedert sich in verschiedene Teilbereiche, die nachfolgend kurz dargestellt werden sollen und in denen die Kanzlei bereits über langjährige Erfahrungen verfügt: Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht und Nachbarrecht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die allermeisten positiven aber auch negativen Erscheinungsformen des Immobilien- und Grundstücksrechts im Büro der Unterzeichner schon vorgekommen sind und deswegen eine entsprechende Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen besteht. Wenden Sie sich, falls Sie ein solches Problem haben, gerne vertrauensvoll an unser Team.
Gewerberaummietrecht hat in den letzten Jahren in der hiesigen Kanzlei größere Bedeutung gewonnen. Dabei sind die Mandatsverhältnisse sehr unterschiedlich gewesen. Teilweise wurden nur Garagen, Werkstätten und Büros gewerblich vermietet, teilweise aber auch Shops in Einkaufszentren oder gar ganze Gewerbeeinheiten. Die dabei entstehenden Rechtsprobleme sind vielfältiger Natur und reichen von unzutreffenden Flächenangaben im Gewerbemietvertrag über Probleme bei der Abwicklung der Werbegemeinschaft eines Einkaufszentrums bis hin zu behördlichen Genehmigungen für die Durchführung bestimmter Gewerbe u.ä. Die Tätigkeit ist teilweise außergerichtlich, aber häufig auch mit gerichtlichen Verfahren verbunden. Wenn die Miete nicht gezahlt wird, sind Räumungsklagen zu erheben. Die Durchführung von Räumungen, Rückführungsvereinbarungen bezogen auf vom Vermieter eingebautes Inventar, z.B. Bäckereieinrichtungen u.ä., spielen hier eine Rolle.
Grundstücksrecht wird verstanden als alle rechtlichen Aktivitäten, die auf Grundstücken stattfinden können. Das sind häufig Probleme im Bereich von Neubauvorhaben oder Sanierungsvorhaben. Teilweise auch im Bereich des öffentlichen Baurechts angesiedelt, wie beispielsweise die Überbauung des Grundstücks über die zulässige GFZ und GRZ hinaus, öffentlich-rechtliche Beanstandungen, also z.B. Beseitigungsverfügungen, Nutzungsänderungen, Nutzungsuntersagung durch die Baubehörde u.ä.
Maklerrecht ist ebenfalls ein Tätigkeitsbereich, der häufig in der Kanzlei eine Rolle spielt. Zum Beispiel die Rückforderung von Maklercourtagen oder aber die Durchsetzung derselben gegen die Käufer von Grundstücken oder die Mieter von Wohnraum. Dabei ist festzustellen, dass es eine gewisse Neigung dahin gibt, die Maklercourtage einsparen zu wollen durch trickreiche Fallgestaltungen. Meistenteils können diese Courtagen aber hereingeholt werden, wenn der Makler sauber gearbeitet hat. Umgekehrt kommt es aber auch häufig vor, dass Makler ihre Pflichten verletzen und damit den Keim für das Scheitern von Grundstückskaufverträgen legen, was dann zu Rückforderungsansprüchen seitens der Käufer führt oder aber zu einer entsprechenden Mithaftung. Inhaltliche Probleme ergeben sich z.B. bei der mehrfachen Vermittlung durch verschiedene Makler und der Forderung auf Mehrfachprovisionen, unzutreffende Angaben von Maklern, die dann den Verkäufer zu Schadensersatz verpflichten, sodass Rückgriff beim Makler genommen werden muss u.ä.
Nachbarrechtsfragen spielen gerade bei der Bebauung mit Privathäusern eine immer größere Rolle. Nachbarn sind nicht immer mit dem Lebensstil, den Baulichkeiten, Anpflanzungen und dergleichen einverstanden, was dann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Diese sind in der Regel in Berlin und Brandenburg mit einem Schiedsverfahren gekoppelt. Die Einreichung von Klagen gegen den Nachbarn setzt nämlich ein erfolgloses Schiedsverfahren voraus. Die dabei zu behandelnden Rechtsfragen sind ebenfalls erstaunlich vielfältig. Dies beginnt mit dem Einhalten von Grenzabständen für Anpflanzungen, der Errichtung und dem Betrieb von Grenzwänden, Stützwänden, Nachbarwänden, deren Verankerung im Grundbuch respektive deren öffentlich-rechtliche Sicherung, aber auch mit der Verschattung von Grundstücken durch Gebäude und Bäume, sowie mit Fällen von übermäßiger Tierhaltung auf Wohngrundstücken und ähnlichen Fragen mehr. In diesen Bereich spielen auch alle Fragen hinein, die den Anbau von Gebäuden bzw. Erdarbeiten an entsprechenden Grundstücksgrenzen beinhalten, also z.B. Hochdruckinjektionsverfahren, Abfangung von Nachbargebäuden, Einbringung von Berliner Verbauen oder Stütz- und Schlitzwänden und dergleichen mehr.
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage aller Ansprüche, die der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber geltend machen kann. Ein Arbeitsvertrag kann im wesentlichen durch Tarifvertrag vorgegeben sein, wenn es sich um einen tarifgebundenen Betrieb handelt oder aber frei vereinbart werden. In der Regel enthält der Arbeitsvertrag Angaben über die Parteien des Arbeitsverhältnisses, die zu leistende Tätigkeit, die Stundenzahl, die Vergütung, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und ähnliches. Je nach der Funktion des Mitarbeiters können aber auch komplizierte Tantiemeregelungen, Urlaubsabgeltungen, Weihnachtsgratifikation und Bonifikationsregelung und der Gleichen enthalten sein. Arbeitsverträge müssen so beschaffen sein, dass sie die gesetzlichen Mindestregeln nicht unterlaufen. Bei Bedenken, ob ein Arbeitsvertrag in der vorgeschlagenen Form abgeschlossen werden sollte, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso können wir Sie kompetent beraten, falls Sie für Ihren Betrieb ein neues Muster eines Arbeitsvertrages ausgearbeitet haben möchten. Auch sonstige Fragen, um einzelne Vertragsgestaltung beantworten wir gern.